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1. Unterstützung / Beratung von Betreibern überwachungsbedürftiger Anlagen bei:
- Anlagensicherheit und Störfallvorsorge
- Genehmigungsrechtlicher Betriebsführung (Behördenengineering)
- Einführung, Fortschreibung und Ergänzung interner Richtlinien
- Änderung von Organisations- und Betriebsabläufen
- Ermittlung des aktuellen Rechtsstatus der Anlagen
2. Sachverständigenprüfungen für verschiedene Bereiche als
- Bekanntgegebener Sachverständiger nach § 29a, Abs. 1 BImSchG
- Sachverständiger nach Verordnung Anlagen wassergefährdender Stoffe (VAwS)
- Sachverständiger für Explosionsschutz einer zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS)(siehe Rubrik Sachverständige)
3. Einschätzung explosionsgefährdeter Bereiche
- Erstellung von Explosionsschutzdokumenten nach Betriebssicherheitsverordnung /Gefahrstoffverordnung
- Tätigkeiten als „Befähigte Person für Explosionsschutz“ gemäß TRBS 1203-1
4. Aus- und Weiterbildung von Führungs- und Fachpersonal
- Explosionsschutz
- Gewässerschutz (siehe Rubrik Aus- und Weiterbildung)
5. Interne Überprüfung bestehender Anlagen u. Systeme
- Anlagen und Anlagenbetrieb auf Vorschriftenkonformität
- Betriebliche-, Sicherheits-, und Ablauforganisation
- Interne Standards auf Aktualität und Wirksamkeit
- Managementsysteme, wie
- Arbeitsschutz,
- Sicherheit (Safety und Security)
- Qualitätssicherung
6. Externe Beauftragte
Externer Gefahrgutbeauftragter gemäß Gefahrgutbeauftragten-Verordnung für:
- Straßen- und Schienentransport - GGVSE (GGVS/ADR, GGVE/RID);
- Binnenschiffstransport - ADNR (GGV-Binnenschiffe);
- Seeschiffstransport - GGVSee
Externer Störfallbeauftragter für:
- Anlagen nach Pkt. 9.2 der 4. Bundesimmissionsschutzverordnung
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