Kluge & Partner - Beratende Ingenieure - Sachverständigenbüro

Sachverständigentätigkeit

1. Als persönliche bekanntgegebene Sachverständige nach § 29a , Abs. 1 BImSchG zur Durchführung von sicherheitstechnischen Prüfungen und Prüfung sicherheitstechnischer Unterlagen überwachungsbedürftiger Anlagen gemäß § 29a BImSchG, Abs. 1 - für Anlagen nach Pkt. 9.2 der 4. BImSchV für die Fachgebiete: 3; 4; 7; 8; 10; 11; 14; 15; 16.1; 17.1; und 18 = Ausbildung von Fachpersonal.

  • Prüfung von Anlagen, die der 12. BImSchV (Störfallverordnung) unterliegen

2. Als Sachverständigender einer zugelassenen Überwachungs-stelle (ZÜS) (Gesellschaft für Technische Überwachung - GTÜ Anlagensicherheit)

gtue_logozur GTÜ Anlagensicherheit
  • Überwachungsbedürftige Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen,
  • Anlagen für entzündliche, leichtentzündliche und hochentzündliche Flüssigkeiten.

3. Als Sachverständige einer Sachverständigenorganisation nach § 22 Muster-VAwS (Gesellschaft für Technische Überwachung - GTÜ)

  • Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen nach den Verordnungen der Länder
  • Anerkennung und wiederkehrende Prüfung von Fachbetriebe nach § 19i   Wasserhaushaltsgesetz
  • Wasserrechtliche Sicherheitsbetrachtung und Lebensdauerabschätzung einwandiger unterirdischer Behälter nach TRwS 135
  • Wasserrechtliche Sicherheitsbetrachtung und Lebensdauerabschätzung einwandiger unterirdischer Rohrleitungen nach TRwS 130